VA Bedingungen - German Quest AdventureRace

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

VA Bedingungen

4. Grundsätzliche Veranstaltungsbedingungen bei sportlichen Wettkämpfen von German Quest Events:

Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Diese muss unaufgefordert spätestens zur Startnummernausgabe vorgelegt werden. Zugelassen werden nur Teilnehmer mit einem voll funktionsfähigen Sportgerät. Eine Reparatur während des Rennens muss vom Fahrer selbst vorgenommen werden. Verstöße gegen die Regeln führen zur Disqualifikation. Alle Fahrer, die das Rennen vorzeitig beenden und nicht durch das Ziel fahren, haben dies dem nächsten Streckenposten oder im Organisationsbüro im Start-/Zielbereich mitzuteilen. Wird dies vom Teilnehmer unterlassen, hat er evtl. entstehende Kosten (z.B. für ein Suchkommando, etc.) zu tragen.
4a. Haftung: Veranstalter , Ausrichter sowie Sponsoren übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen, die der Teilnehmer erleidet. Bedingung für die Teilnahme ist, dass der Wettkämpfer seine Zustimmung gibt, Gefahren gegen seine Person und sein Eigentum, die sich aus der Durchführung des Wettkampfes ergeben, selbst zu tragen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Wettkampf durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.
4b. Verhalten bei Unfällen:
Jeder Fahrer ist verpflichtet, Unfälle dem nächsten Posten oder der nächsten Verpflegungsstation zu melden! Den Einsatzfahrzeugen, dem Notarzt und den Hilfskräften ist absolute Priorität einzuräumen, sodass diesbezüglich keine Behinderung oder Verzögerung auftritt.
4c .Streckenkennzeichnung/-absperrung:
Bei Veranstaltungen ist die Strecke gekennzeichnet (Absperrbänder, Schilder, Posten, etc.). Aufgrund der Streckenlängen kann keine vollständige Absperrung gewährleistet werden. Verlassen des markierten Weges sowie Kurvenabkürzungen sind untersagt. Es muss immer mit Fahrzeugen oder Fußgängern auf der Strecke gerechnet werden. Bei allen Veranstaltungen von German Quest Events gilt die StVO.
4d. Nachträgliche  Änderungen:

Änderungen des Regelwerkes sowie der Ausschreibung sind dem Veranstalter vorbehalten. Bitte beachten Sie spezielle Regeln einzelner Events. Diese werden unter Umständen nachträglich zum Reglement bekannt gegeben.
Weitere Informationen müssen den Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltungen entnommen werden.

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü